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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes unserer Angebote und jedes mit uns abgeschlossenen Vertrages.

1.2
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass auch im Falle der Verwendung von AGB durch ihn von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, gelten nur insoweit als wirksam, als sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

1.4
Alle bisherigen Bedingungen und Preislisten verlieren mit Erscheinen dieses Kataloges ihre Gültigkeit.

2. Vertrag

2.1
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und beinhalten keine Pflicht zur Auftragsannahme.

2.2
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten als vorweg genehmigt.

2.3
Alle in Prospekten, Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen enthaltenen Angaben und Daten über den Kaufgegenstand und sein Aussehen sind nur annähernd und unverbindlich. Technische oder formale Änderungen und Anpassungen behalten wir uns vor.

2.4
Ein Kaufvertrag erlangt für uns nur dann Rechtsverbindlichkeit, wenn wir die Bestellung (Auftrag) schriftlich bestätigen. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2.5
Alle Nebenkosten eines Kaufvertrages gehen zu Lasten des Käufers.

2.6
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wien.

3. Preise

3.1
Unsere Preise bestimmen sich nach den jeweils gültigen Preislisten und der Dauer der vereinbarten Lieferfrist. Sollten sich die Liefertermine aus Gründen, welche nicht in unserem Verschulden liegen, verschieben, behalten wir uns die Geltendmachung von Kostensteigerungen vor.

3.2
Alle von uns genannten Preise verstehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, als Nettopreise exklusive sämtlicher Steuern und bei Exportaufträgen ohne Verzollung und ohne Ausfuhrumsatzsteuer.

3.3
Sämtliche Preisangaben in der Preisliste erfolgen vorbehaltlich eventueller Druckfehler.

4. Zahlungsbedingungen

4.1
Zahlungen an uns haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf ein von uns namhaft gemachtes Konto oder an eine mit Inkassovollmacht ausgewiesene Person zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von uns bekanntgegebenen Konto maßgebend.

4.2
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen spesenfrei binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum kann ein Skonto von 3% abgezogen werden. Wenn der Käufer auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten und erst später zu erbringenden Zahlungen.

4.3
Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die angebotene Zahlung durch Wechsel kann von uns ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

4.4
Die Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, wenn auch für die Bezahlung des Kaufpreises andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden. Grundsätzlich sind vom Käufer die Mehrwertsteuergesetze zu berücksichtigen. Die Legung von Mehrwertsteuerabschlagsrechnungen im Falle längerer Prüf- und Zahlungsziele gilt als vereinbart.

4.5
Bei Überschreitung des Zahlungszieles, bei Annahmeverzug und bei Terminverlust sind wir berechtigt, Verzugszinsen und Zinseszinsen in der Höhe von jeweils 3% p.a. über den jeweiligen Bankzinssatz zu berechnen. Die Anwendbarkeit des § 1333 ABGB bleibt hiervon unberührt. Im Falle der Säumnis ist der Käufer verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle sonstigen prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von uns beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Käufer pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,– sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,– zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen. Vom Käufer geltend gemachte Garantieansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.

4.6
Bei Zahlungsverzug entfallen die dem Käufer eingeräumten Rabatte.

4.7
Für den Fall des Zahlungsverzuges oder der Zahlungsunfähigkeit des Käufers sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesen Fällen sind wir – ungeachtet der Anwendbarkeit des Punktes 8. – zur Rücknahme bereits gelieferter Produkte berechtigt. Das Rücktrittsrecht steht auch dann zu, wenn dem Käufer die Ware übergeben und der Kaufpreis gestundet wurde.

4.8
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen durch den Käufer ist mangels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig.

5. Terminverlust

5.1
Terminverlust tritt ein, wenn der Käufer mit einer vertragsgegenständlichen Zahlung durch mehr als 2 Wochen in Verzug gerät. In diesem Fall können wir den gesamten restlichen Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig stellen. Terminverlust tritt auch ein, wenn der Käufer mit der Herausgabe von vereinbarten Wechseln oder mit der Unterfertigung von zur Finanzierung notwendiger Kreditunterlagen länger als 8 Tage in Verzug ist. Weiters wird unsere gesamte Restforderung sofort zur Zahlung fällig, wenn in das Vermögen des Käufers erfolglos Exekution betrieben, die Zwangsversteigerung von Liegenschaften oder Zwangsverwaltung bewilligt wird oder wenn sich sonst irgendwie die Kreditwürdigkeit (insbesondere bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) verringert.

5.2
Terminverlust berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Lieferung

6.1
Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wird, stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Inkrafttreten des Auftrages. Im Falle einer vereinbarten Änderung des Auftrages sind wir berechtigt, den Liefertermin neu festzulegen. Für unverschuldete Lieferverzögerungen haften wir nicht. Für diesen Fall verzichtet der Käufer auf das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, und auch auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. In den übrigen Fällen ist der Käufer nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Lieferpflicht entfällt bei höherer Gewalt und sonstigen nicht beeinflussbaren Verzögerungen, auch wenn diese beim Zulieferanten eintreten (z.B. Brand, Streik, Embargo, Fehlen von Transportmitteln). In solchen Fällen steht es dem Verkäufer frei, ohne Verpflichtung zum Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten, dies gilt nach unserer Wahl auch für noch nicht fällige Folgelieferungen.

6.2
Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für den Transport. Dieser wird von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung übernommen. Ab einer Mindestbestellmenge von € 150,– erfolgt die Lieferung unentgeltlich. Bei einer Bestellmenge unter € 150,– ist ein Mindestmengenzuschlag von € 8,– zu zahlen. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers.

6.3
Bei Rücklieferung von originalverpackter Ware, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen ist, berechnen wir eine Wiedereinlagerung- und Bearbeitungsgebühr von 20 % des Nettowarenwertes.

7. Gefahrenübergang

7.1
Unabhängig vom Erfüllungsort gehen Nutzen und Gefahr spätestens mit dem Abgang der Lieferung von unserem Lager, bei Zustellung ab Werk von diesem, auf den Käufer über.

7.2
Bei verzögertem Abgang aus dem Werk oder aus unserem Lager, der auf vom Käufer zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens ein halbes Jahr ab Bestellung als abgerufen. Kann von uns mangels einer entsprechenden Disposition nicht erfüllt werden, so treten die gesetzlichen Wirkungen des Annahmeverzuges mit diesem Zeitpunkt ein.

7.3
Für Bruch leisten wir nur dann Ersatz, wenn der Käufer nachweist, dass dieser von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

8. Annahmeverzug

8.1
Falls die Lieferung am vereinbarten Termin aus Gründen, die der Käufer zu verantworten hat, nicht stattfinden kann, gerät dieser in Annahmeverzug. Spätestens zu diesem Zeitpunkt gehen Gefahr und Kosten jedenfalls auf den Käufer über. Darüber hinaus sind wir berechtigt, den Kaufgegenstand nach unserer Wahl zu versenden oder in beliebiger Weise im Namen und auf Rechnung des Käufers einzulagern. Mit diesem Zeitpunkt gilt der Kaufgegenstand als in jeder Hinsicht vertragsgemäß geliefert. Der Käufer ist verpflichtet, die für den Fall der Lieferung fälligen oder durch die Lieferung bedingten Zahlungen unverzüglich zu leisten.

8.2
Der Annahmeverzug berechtigt uns zum Rücktritt vom Vertrag. Eine Nachfristsetzung ist hierfür nicht erforderlich. Im Falle des Vertragsrücktrittes stehen uns gegen den Käufer Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu.

8.3
Nimmt der Käufer die Lieferung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, so können wir alle aus dieser Verzögerung erfolgten Kosten dem Käufer in Rechnung stellen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1
Der gelieferte Kaufgegenstand bleibt bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises (inklusive Mehrwertsteuer, Verzugszinsen und Kosten), bzw Einlösung laufender Akzepte und etwaiger, bis dahin entstandener Rechnungsbeträge für Lieferung von Ersatzteilen für den betreffenden Kaufgegenstand unser Eigentum. Im Falle einer Verarbeitung oder Verbindung entsteht im Verhältnis der Wertanteile Miteigentum.

9.2
Wir sind berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten des Käufers, auf eine uns geeignet erscheinende Weise, für jedermann leicht ersichtlich, als unser Eigentum kenntlich zu machen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die eigenmächtige Entfernung der Kenntlichmachung vor Übergang des Eigentums am Kaufgegenstand an ihn sofortige Fälligkeit des vereinbarten Kaufpreises nach sich zieht.

9.3
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermittlung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens/der Firma und des genauen Sitzes des Erwerbers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermittlung oder anderweitiger Überlassung des Kaufgegenstandes schriftlich zustimmen. Für den Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit berechtigt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

9.4
Darüber hinaus bleibt uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher uns zustehender Ansprüche – auch an Zinsen, Spesen und Kosten einschließlich allfälliger Wechselverbindlichkeiten – vorbehalten.

9.5
Die Zurücknahme der Ware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, unsere sämtlichen Rechte aus dem Rechtsgeschäft einschliefllich des Rechtes, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleiben bestehen.

9.6
Der Käufer ist berechtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug geraten ist, die unter Vorbehalt gelieferte Ware in seinem ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Käufer tritt schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte zustehenden Forderungen in Höhe des zwischen dem Käufer und uns vereinbarten jeweiligen Rechnungsbetrages an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer, solange er nicht in Zahlungsverzug geraten ist, berechtigt. Der Käufer ist jedoch verpflichtet, uns alle Unterlagen herauszugeben, und die Namen seiner Abnehmer bekannt zu geben, damit wir in der Lage sind, die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretung offen zu legen.

10. Gewährleistungsfrist / Schadenersatz

10.1
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Der Kaufgegenstand ist vom Käufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Übernahme unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels zu prüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken. Falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung feststellbarer Mangel binnen 5 Arbeitstagen ab Übernahme schriftlich detailliert gerügt werden. Soweit in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung Garantien eingeräumt werden, gelten diese ausschließlich als Zusage des Bestehens einzelner, gesondert angeführter Eigenschaften innerhalb des Garantiezeitraumes. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Montage- oder sonstige anfallende Kosten werden nicht ersetzt.

10.2
Unsere Lieferungen sind transportversichert. Wir haften daher dann nicht für transportbeschädigte Lieferungen, sofern nicht umgehend eine Transportschadensmeldung an uns erfolgt. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung sowie in Originalverpackung anerkannt.

10.3
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

10.4
Der Regressanspruch nach § 933b ABGB ist nach 2 Jahren ab Erbringung der Leistung oder Lieferung verjährt.

10.5
Unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung entstehen, beschränkt. Ansprüche des Käufers auf Ersatz weiterer Schäden, insbesondere entgangenen Gewinns oder Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobfahrlässiges Verhalten anzulasten ist. Der Käufer hat Verursachung, Rechtswidrigkeit und Verschulden zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren in 1 Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 2 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

10.6
Der Käufer ist verpflichtet, alle ihm übergegebenen Anwendungshinweise zu beachten. Bei Zweifelsfragen ist eine Stellungnahme von uns einzuholen. Für Mängel oder Schäden, die auf Nichtbeachtung dieser Hinweise, Nichteinholung einer Stellungnahme von uns oder eigenmächtige Veränderungen des Kaufgegenstandes zurückzuführen sind, haften wir nicht.

10.7
Für das Verschulden von Vorlieferanten oder anderer Unternehmen, deren wir uns bei der Erfüllung bedienen, haften wir nicht.

11. Produkthaftung

11.1
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regeressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

11.2
Ersatzansprüche erlöschen binnen 5 Jahren nach dem Zeitpunkt, in dem sie in Verkehr gebracht wurden. Der Käufer hat diese Frist seinen Abnehmern rechtswirksam zu überbinden.

11.3
Regressansprüche bestehen nur soweit, als der Käufer den Nachweis erbringt, dass der Fehler vor dem Inverkehrbringen durch den Lieferanten entstanden ist.

11.4
Unsere Haftung nach dem PHG ist darüber hinaus für jene Schäden ausgeschlossen, die infolge der Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen oder Verletzung gesetzlicher sowie anderer Normen entstanden sind.

12. Stornierung

Wird der Auftrag vom Käufer widerrufen, oder tritt dieser aus einem Grund, der nicht schon nach dem Gesetz zum Rücktritt berechtigt, zurück, sind wir – ungeachtet unseres Erfüllungsanspruches – berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe des entgangenen Gewinnes, mindestens jedoch in der Höhe von 15% des Kaufpreises zu verlangen. Ein diesbezügliches Wahlrecht steht dem Käufer nicht zu.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis, an welchem wir als Vertragspartner beteiligt sind, ist ausschließlich nach unserer Wahl die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien oder des für Breitenfurt sachlich und örtlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

13.2
Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechtes – unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes – vereinbart. Die Vertragssprache ist deutsch.

14. Sonstiges

14.1
Sollten etwaige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

14.2
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

Language:
Deutsch
English
Italiano
Magyar
Čechy
Serbian


Highlights: 10.09.2009
Light + Building, 2010
Frankfurt, 11.-16. 04. 2010
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